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Anonym
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Veröffentlicht am Montag, den 27. März, 2000 - 17:07:   Beitrag editieren Beitrag drucken

Hallo, anhand der nachfolgenden Vorschriften soll untersucht werden ob jeweils eine Funktion mit
dem Definitionsbereich R definiert ist:

a) Jeder Zahl wird die Quadratwurzel aus ihrem Absolutbetrag zugeordnet;
b) Jeder positiven Zahl wird die betragsgleiche
negative Zahl, jeder negativen Zahl die betragsgleiche positive Zahl zugeordnet;
c) Jeder reellen Zahl wird die ihr am nächsten liegende Zahl zugeordnet.

Danke für die Hilfe und viele Grüße - Andy
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Anonym
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Veröffentlicht am Sonntag, den 02. April, 2000 - 02:33:   Beitrag editieren Beitrag drucken

a) Def.ber. R
b) Def.ber. R
c) die am nächsten liegende Zahl ist in R nicht definiert. Oder hast Du Dich in der Aufgabenstellung vertippt und meinst die nächstliegende ganze Zahl?
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Fern
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Veröffentlicht am Sonntag, den 02. April, 2000 - 11:22:   Beitrag editieren Beitrag drucken

Anmerkung zum Beispiel b)

Ich dachte mir: in Deutschland wird die Null nicht zu den positiven Zahlen gerechnet.

Dann ist die Funktion für 0 nicht definiert und der Definitionsbereich ist nicht R.
====================================
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Anonym
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Veröffentlicht am Mittwoch, den 05. April, 2000 - 15:26:   Beitrag editieren Beitrag drucken

Ja, da hatte ich mich verschrieben - zu c) meinte ich die -nächstliegende ganze Zahl-
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Fern
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Veröffentlicht am Mittwoch, den 05. April, 2000 - 20:14:   Beitrag editieren Beitrag drucken

Hallo nochmals,

zu c)
auch wenn die nächstliegende ganze Zahl gemeint ist, ist keine Funktion mit dem Definitionsbereich R definiert.

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